Zum letzten Mal aktualisiert am
Kontrolle des grenzüberschreitenden Abfalltransportes
Im Rahmen der "Operation Demeter IX" führte die Umweltverwaltung − in Zusammenarbeit mit dem luxemburgischen Zoll − im Oktober 2023 insgesamt 9 Kontrollen des Schwerlastverkehrs auf der A3, A6, N31 (Petingen), auf der Wemperhaardt (Grenze zu Belgien), auf dem Gelände des Hauptzollamts in Howald, auf dem Fridhaff in Diekirch und zwischen Frisingen und Hellingen (Grenze zu Frankreich) durch. Insgesamt wurden 124 Fahrzeuge kontrolliert.
Jeder Gewerbetreibender der Abfall transportiert, ob kleiner Handwerksbetrieb oder großes Unternehmen, benötigt eine Registrierung dieses Transports, eine Genehmigung sowie einige andere Dokumente. Diese ermöglichen es, die Art und den Bestimmungsort des transportierten Abfalls zu überprüfen.
Bei den 49 nicht konformen Farzeugen wurden insgesamt 79 Verstöße gegen die Vorschriften (z.B. fehlende oder mangelhaft ausgefüllte Dokumente, fehlende Genehmigungen) festgestellt, geahndet und gebührenpflichtig verwarnt.
Warum werden solche Kontrollen durchgeführt?
Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der europäischen Gesetze und ermöglichen:
- das Verhindern und Ermitteln illegaler Abfallverbringungen,
- die sichere und effiziente Handhabung und Behandlung gefährlicher Abfälle, deren Transport begrenzt werden muss,
- eine Optimierung der Abfallbehandlungsprozesse.
Die Kontrollen von Verbringungen können dabei die Einsichtnahme in Unterlagen, Identitätsprüfungen und gegebenenfalls die Kontrolle der Beschaffenheit der Abfälle umfassen.