Deutsche Firma ohne Handelsgenehmigung bei Schwarzarbeit erwischt

Bei einer routinenmäßigen Kontrolle in Sachen Schwarzarbeit stellten die Beamten der motorisierten Zollbrigade aus Wasserbillig eine deutsche Firma welche Fassadenarbeiten an einem Familienhaus ausführte.

Diese Firma war nicht im Besitz einer Arbeitsermächtigung für Luxemburg.

Außerdem beschäftigte die besagte Firma für diese Arbeiten ausschließlich Arbeiter welche in Deutschland Arbeitslosenunterstützung beziehen.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Luxemburg wurden die Arbeiten sofort gestoppt. Gegen den Besitzer der Firma wurde Protokoll erstellt, sowie eine Kaution in Höhe von 5.175 € wurde erhoben.

Communiqué par la Direction des Douanes et Accises

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