Schwarzarbeit mit Hungerlohn

Bei der Kontrolle einer deutschen Firma welche Dachdeckerarbeiten an einem Einfamilienhaus in Wasserbillig ausführte, stellten die Beamten der motorisierten Zollbrigade aus Wasserbillig fest, dass diese Firma nicht im Besitz einer gültigen Arbeitsermächtigung für Luxemburg war.

Die Ermittlungen ergaben, dass dieselbe Firma bereits den gesamten Innenausbau des Hauses ohne Genehmigung ausgeführt hatte.

Erschwerend kam hinzu dass die Firma auf besagter Bausstelle seit mehreren Wochen einen polnischen Staatsbürger zu einem Stundenlohn von 6 € beschäftigte, welcher weder eine Aufenthaltsgenehmigung für die EU noch eine luxemburgische Arbeitserlaubnis vorweisen konnte.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Luxemburg wurden die Arbeiten sofort gestoppt. Gegen den Besitzer der Firma wurde Protokoll erstellt und eine Kaution in Höhe von

1000 € wurde erhoben. Der polnische Staatsbürger wurde den deutschen Behörden überstellt.

(communiqué par la Direction des douanes et accises)

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