Bekämpfung der unlauteren Wettbewerbspraktiken

Im Rahmen der gegenwärtigen gemeinsamen Aktionskampagne zuständiger Verwaltungen, die sich die Bekämpfung der unlauteren Wettbewerbspraktiken ausländischer Unternehmen im Sozialbereich zum Ziel gesetzt hat, schlug am Freitag, den 6. Juni die Direktion der Gewerbeaufsicht, verstärkt durch die Motorisierte Brigade Luxemburg der Zoll-und Akzisenverwaltung, wieder einmal auf Kirchberg zu, diesmal innerhalb eines, bereits als Baustelle besuchten, grossen Neubautenkomplexes eines hiesigen Geldinstitutes.

Nach einer angemessenen Informationsphase über die Handhabung, sowie die juristischen und insbesondere wirtschaftlichen Auswirkungen des Entsendegesetzes von Arbeitnehmern vom 20.Dezember 2002, zeigt die nunmehr eingeschlagene härtere Gangart gegen sogenannte Schwarzarbeit weitere Erfolge in den verschiedensten Berufszweigen.

So ergab vorbenannte Razzia, dass gleich 3 deutsche Umzugs-bezw. Möbel-und Montagefirmen, seit 3 Wochen mit insgesamt 12 Arbeitnehmern, ohne die obligaten Handelsermächtigungen, teilweise ohne direkt überprüfbaren Sozialversicherungspapiere und allesamt ohne irgenwelche hierzulande gültigen arbeitsrechtlichen Dokumente tätig waren.

Ein dem Auftraggeber selbst vermeintlich unbekannter Subunternehmer der Montagefirma, die ihrerseits als Subunternehmer des Hauptvertragspartners des ersteren mit 5 Männern (davon 4 Nicht-EU-Bürger ohne Aufenthalts- bezw. Arbeitserlaubnis !) am Tatort operierte, wurde stante pede, nach Inkenntnissetzung der Staatsanwaltschaft, des Landes verwiesen.

Hervorzuheben ist, dass keine der Entsendefirmen die ITM, gemäss Bestimmungen vorerwähnter Gesetzgebung, durch einen, hierzulande wohnhaften, spezialbevollmächtigten Prokuristen, im Voraus (!) über die festgestellten Arbeitsverhältnisse, mittels Einschreibebrief  informierte.

Da es sich bei den 2 mit EU-Bürgern tätigen Firmen um Erstdelinquenten handelte, sah die Arbeitsinspektion gemäss ITM-Gesetz von 1974 davon ab, für 8 von 12 Monteuren, mittels einstweiliger Verfügung eine Unterbrechung des Arbeitsvorganges auszusprechen.

Jedoch wurden schriftliche Abmahnungen mit kurzfristigen Regularisierungsfristen zugestellt, zwecks Hinterlegung,beim Projektleiter, der gegebenenfalls mit in die Verantwortung gezogen werden wird, der arbeitsrechtlich und sicherheitstechnisch relevanten Dokumente.

(communiqué par la Direction des douanes et accises)

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