Grobe Verstöße einer Transportfirma

Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Dudelange-Zoufftgen durch die Beamten der mobilen Zollbrigade Frisingen, konnte der Fahrer einer inländischen Transportfirma die vorgeschriebenen Tachoscheiben nicht vorzeigen. Der Fahrer gab an erst seit einigen Tagen gefahren zu sein, Arbeitslosengeld zu beziehen und schwarz von seinem Chef bezahlt zu werden. Auch war der voll beladene Anhänger vor 3 Monaten bei der technischen Kontrolle wegen defekten der Bremsen auf allen Rädern verworfen worden. Das Fahrzeug wurde auf der Stelle immobilisiert.

Bei einer anschließenden Kontrolle am Sitz der Firma wurde eine große Anzahl grober Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Fahr- und Ruhezeiten bei mehreren LKW-Fahrern  festgestellt. So wurden bei einem Fahrer tägliche Ruhezeiten von nur 3 bis 4 Stunden ermittelt, während ein anderer 8 Stunden ohne jegliche Pause am Steuer seines LKWs saß. Bei 110 überprüften Tachoscheiben wurden insgesamt 71 Verfehlungen ermittelt. Die Tachoscheiben wurden beschlagnahmt und gegen die verschiedenen Fahrer sowie den Besitzer der Firma wurde Protokoll errichtet.

Bei dieser Betriebskontrolle, welche in Zusammenarbeit mit dem Transportministerium durchgeführt wurde, ergaben sich außerdem berechtigte Zweifel an der rechtmäßigen Niederlassung der Firma in Luxemburg, gemäß dem Gesetz vom 30. Juli 2002.

(communiqué par la Direction des douanes et accises)

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