Baustellenkontrolle in Angelsberg

Bei einer Baustellenkontrolle in Angelsberg konnten die Beamten der motorisierten Zollbrigade aus Mersch eine französische Firma stellen, welche dort Gipsarbeiten ausführte ohne die nötige Handelsermächtigung zu haben. Desweiteren waren die Bestimmungen des Entsendegesetzes, welches unter anderem die Ernennung eines Prokuristen vorsieht, nicht respektiert.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und der Gewerbe-Inspektion wurde eine Kaution in Höhe von 800 Euro erhoben und die Arbeiten mussten sofort eingestellt werden.

(communiqué par la Direction des droits et accises)

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