Tabak- und Alkoholschmuggel en gros

Nach umfangreichen Ermittlungen der Beamten der Zollinspektionen Luxemburg und Esch/Alzette, kontrollierten die Beamten der Zollbrigade Frisingen am Mittwoch einen in England zugelassenen LKW beim Verlassen einer Lagerhalle im Süden des Landes. Bei der Kontrolle der Ladung, welche laut Frachtpapieren aus Holzkisten mit Plastikmaterial bestehen sollte, waren in speziell eingerichteten Hohlräumen in diesen Holzkisten insgesamt 2,4 Tonnen Tabak im Wert von 175.000.- Euro versteckt.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden, bei der anschließenden Durchsuchung des Lagers, Spezialverpackungsmaschinen und Material sichergestellt und der Tabak, der für den englischen Schwarzmarkt bestimmt war, beschlagnahmt.

Es wurde Protokoll erstellt wegen fehlender Handelsermächtigung für den Handel mit Tabakwaren, wegen Vergehen gegen die Sozialversicherungsvorschriften und Schwarzarbeit sowie wegen Verletzung der Zoll- und Akzisenvorschriften.

Centre Douanier

Einen größeren Schmuggelversuch konnten die Beamten des Zollbüros Luxemburg-Centre Douanier, gelegentlich der Vorführung eines Containers zwecks Verzollung chinesischer Getränke, vereiteln.

Obwohl die Papiere besagten, dass es sich um knapp 13.000 Flaschen Lycheewein handele welche für eine chinesische Importfirma im Süden des Landes bestimmt waren, hatten die Beamten begründete Zweifel am Inhalt des Containers und führten daher eine gründliche Überprüfung des Kisteninhalts der gesamten LKW Ladung durch.

Nachdem der Container zur Hälfte geleert war, wobei die Kartons die als erstes ausgeladen wurden alle den verzollten Lycheewein enthalten hatten, staunten die Beamten nicht schlecht als aus den Kartons die am schlechtesten erreichbar waren, aber genau gleich beschriftet waren, auf einmal hochprozentiger Rosenschnaps mit einem Alkoholgehalt zwischen 54 und 62 % zum Vorschein kam.

Insgesamt enthielt die gesamte Ladung 6.000 Flaschen Schnaps, die aber als Zwischenprodukt, welches deutlich geringer besteuert ist, angemeldet waren. Die so unterschlagenen Verbrauchssteuern beliefen sich auf fast 16.000.- €.

Der Empfänger musste die geschuldeten Steuern, sowie eine Strafe von 15.700.-€ begleichen.

(communiqué par la Direction des douanes et accises)

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