Zollverwaltung für ein Mehr an Sicherheit im Straßengüterverkehr

Im ersten Quartal 2013 wurden bei Kontrollen im Straßengüterverkehr seitens der Zoll-und Akzisenverwaltung insgesamt 1526 gebührenpflichtige Verwarnungen in Höhe von 231.041 Euro ausgestellt. Des weiteren wurden 69 Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Die Verwarnungen wurden ausgestellt wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten und Ruhepausen, der Ladungssicherung sowie Nichtentrichten der nationalen Straßennutzungsgebühr für Lastkraftwagen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Inspektoren der SNCT aus Sandweiler und ihrer mobilen Kontrollbühne wurden technische Mängel im Bereich der Reifen, Bremsen und des Fahrwerks von der Zoll-und Akzisenverwaltung geahndet.

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen wurde die Weiterfahrt untersagt und die Lastkraftwagen mussten entweder vor Ort repariert werden, oder wurden von der Motorradstaffel der Zollverwaltung zwecks Reparatur in eine Werkstatt eskortiert.

Ein Lastkraftwagenfahrer musste sich einer auferlegten Zwangsruhepause von 46 Stunden unterziehen wegen grober Missachtung der gesetzlichen Lenkzeiten und Ruhepausen.

Mitgeteilt von der Zollverwaltung

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