Zoll- und Akzisenverwaltung: Organisierter Betrug auf Baustellen

Vermehrt treten in Luxemburg sogenannte "Bausanierungsfirmen" in Erscheinung, denen es lediglich darum geht, möglichst rasch viel Geld zu verdienen ohne jedoch die legalen geltenden Bestimmungen einzuhalten. Dabei bleibt die Sicherheit der Arbeitnehmer oft auf der Strecke und ein vermeintlich günstiges Angebot entpuppt sich im Nachhinein als verteuerte Angelegenheit.

So sind in letzter Zeit auch in Luxemburg Flyer in Briefkästen verteilt worden bei denen verlockende Angebote zur Fassadenreinigung, Dachsanierung und Bautenschutz angeboten wurden. Dabei werden die Kunden nach verrichteter Arbeit immer aufgefordert die Leistungen sofort in bar zu entrichten, so daß augenscheinlich keine Mehrwertsteuer gezahlt und abgeführt wird.

Eine landesweite großangelegte Schwerpunktkontrolle auf Baustellen in Luxemburg, gemeinsam durchgeführt von der Zollverwaltung, der Polizei, der Gewerbeaufsicht (Inspection du travail et des mines) sowie dem Inspektionsarzt der Arbeitsmedizin-Abteilung Gesundheit am Arbeitsplatz (médecin-inspecteur du travail de la Direction de la santé), deckte am 18. September 2014 ein Netz von konzertiert agierenden Firmen auf.

8 zeitgleich kontrollierte Baustellen

Es gelang die betrügerische Masche dieser Firmen aufzudecken und festzustellen, dass neben dem systematisch betriebenem Sozialdumping, die allgemeinen Arbeitsbedingungen der Arbeiter und insbesondere die Gewährleistung deren Sicherheit und Gesundheit auf dem Arbeitsplatz nicht eingehalten wurden.

Bei zeitgleich 8 kontrollierten Baustellen dieser dubiosen Firmen, sollte sich herausstellen, daß die Arbeitnehmer meist aus osteuropäischen Ländern stammend, nicht angemeldet waren und regelrecht ausgebeutet wurden. Die Gewerbeaufsicht zusammen mit der Arbeitsmedizin-Abteilung Gesundheit am Arbeitsplatz, schlossen 3 Baustellen sofort.

Es wurde festgestellt, dass gravierende Vergehen gegen das Entsendegesetz vorlagen und für viele Arbeiter die Sozialversicherungsmeldepflicht nicht gegeben war. Die Arbeiter besaßen keine Arbeitsfähigkeitsbescheinigungen für spezifische Risikoposten und erhielten ebenfalls den laut Luxemburger Kollektivvertrag festgelegten Lohn nicht.

Geltende legale Sicherheitsbestimmungen, welche auf Baustellen zum Schutz der Arbeiter einzuhalten sind, wurden komplett missachtet. Die Arbeiter mussten auf der Stelle, zum Schaden des Auftraggebers, die Arbeiten einstellen.

Sämtliche Vorfälle wurden an die Staatsanwaltschaft Luxemburg weitergeleitet.

Um solche Machenschaften auszuschließen, raten sowohl die Polizei wie die Zollverwaltung den Bürgern, sich immer im Voraus zu vergewissern ob eine Firma auch im Besitz der nötigen Handelsermächtigung ist und eine Mehrwertsteuernummer besitzt.

Wichtig dabei ist in keinem Fall eine Rechnung bar und ohne Beleg zu bezahlen und sich immer von der jeweiligen Firma eine Quittung für die geleistete Arbeit ausstellen zu lassen.

Im Zweifelsfall kann sich der Betreffende immer vertrauensvoll an die Polizei oder an die Zollverwaltung wenden.

Communiqué par l’Administration des douanes et accises

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